Alle unsere Fahrzeuge werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Gewährleistung verkauft.
Gewährleistung wird nicht immer richtig aufgefasst und sehr oft werden Kunden nicht richtig informiert. Uns ist es aber besonders wichtig, dass unser Kunden über die vertraglichen Rahmenbedingungen informiert sind und auch mit dieser Thematik vertraut sind.
Deshalb möchten wir Ihnen eine ausführliche Auskunft über die Gewährleistungsregelung geben:
Was bedeutet Gewährleistung?
Der Verkäufer hat für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Auslieferung hervorkommt, so wird vermutet, dass er bereits bei Abschluss des Kaufvertrages vorhanden war. In diesem Fall muss der Händler beweisen, dass dieser Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war.
Weiters ist auch der Abschluss einer Garantieversicherung (Teilgarantie oder Vollgarantie) zusätzlich möglich und wird dringend empfohlen, da dadurch auch die Reparatur bei Ihnen vor Ort möglich ist und auch Schadensfälle versicherbar sind, welche durch die Gewährleistung nicht gedeckt sind.